Für die in Garantie eingebauten ŠKODA Original Teile® wird bis zum Ablauf der Garantiefrist des Kaufgegenstandes Garantie geleistet. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen. Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass:
- der Kaufgegenstand zuvor in einem für dessen Betreuung nicht anerkannten Betrieb instand gesetzt worden ist
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung, Service, usw.) nicht befolgt hat
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung das Lieferwerk nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Lieferwerk nicht genehmigten Weise verändert worden ist.
Natürlicher Verschleiss ist von der Garantie ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Schäden, die auf unsachgemässe Behandlung oder Überbeanspruchung (z.B. durch motorsportlichen Einsatz) zurückzuführen sind.