Garantiebedingungen für ŠKODA Automobile
Dem Käufer wird für den Kaufgegenstand eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit gewährleistet. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung. Sie gilt für die Dauer von zwei Jahren, sofern die Übergabeinspektion durch einen autorisierten ŠKODA-Partner ausgeführt und mittels Stempel auf der 1. Seite des Serviceheftes bestätigt worden ist. 
 
Garantie
Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln können nur bei den für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten ŠKODA-Partnern geltend gemacht werden und sind unverzüglich nach Feststellung eines Mangels beheben zu lassen.
Garantie
Die Garantie erstreckt sich nach den technischen Erfordernissen auf Ersatz oder Instandsetzung der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferwerkes über. Die durch Garantiearbeiten entstehenden Kosten des Aus- und Einbaues von Teilen werden dem Kunden nicht berechnet, es sei denn, sie werden durch Veränderung am Kaufgegenstand verursacht.

Für die in Garantie eingebauten ŠKODA Original Teile® wird bis zum Ablauf der Garantiefrist des Kaufgegenstandes Garantie geleistet. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen. Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass: 

  • der Kaufgegenstand zuvor in einem für dessen Betreuung nicht anerkannten Betrieb instand gesetzt worden ist
  • der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung, Service, usw.) nicht befolgt hat
  • in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung das Lieferwerk nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Lieferwerk nicht genehmigten Weise verändert worden ist.

Natürlicher Verschleiss ist von der Garantie ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Schäden, die auf unsachgemässe Behandlung oder Überbeanspruchung (z.B. durch motorsportlichen Einsatz) zurückzuführen sind.