Fragen und Antwort

1. Sind in der Schweiz alle Fahrzeuge mit EA 189-Motor mit der neuen Software ausgestattet und ist somit der Rückruf beendet?

Ja, rund drei Jahre nach Bekanntwerden der Dieselthematik konnte die AMAG am 23. November 2018 den Rückruf als zu 100 Prozent abgewickelt betrachten. Alle schlussendlich rund 165'000 in der Schweiz zugelassenen und für die AMAG und das ASTRA erreichbaren betroffenen Fahrzeuge mit EU-, resp. Schweizer Typengenehmigung haben ein Software-Update oder ein Software-Update und einen Strömungsgleichrichter erhalten.

 

2. Was genau wurde ursprünglich gemacht und wie?
In den Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ist eine Software hinterlegt worden, die im Prüfstandbetrieb für die Emission gesetzeskonformer NOx-Werte sorgte.

Zwischenzeitlich sind alle in der Schweiz zugelassenen und eingelösten Fahrzeuge mit EU-Gesamttypengenehmigung mit einem Software-Update oder einem Software-Update und einem Strömungsgleichrichter versehen.


3. Was macht das Software Update? Wie funktioniert es?
Das Software-Update greift neueste Erkenntnisse aus der Weiterentwicklung des Diesel-Brennverfahrens der letzten Jahre (Motortyp EA288 EU6) auf und setzt nun ein erweitertes Einspritzmuster ein. Unter Optimierung des betriebspunktabhängigen Einspritzdruckes und der Abgasrückführrate kommt es nun zu einer zusätzlichen angelagerten Nacheinspritzung. Durch diese Strategie kann die emittierte Russmasse ohne NOx-Nachteil gesenkt werden, was zu einer Verbesserung der NOx-Partikel-Trade-off-Kurve führt. Das Software-Update zeigt dabei keine nachteiligen Einflüsse auf den Verbrauch oder die Dauerhaltbarkeit des Motors und seiner Komponenten auf.

4. Überprüften die Behörden alle Fahrzeuge vor der Freigabe?
Das KBA gab das Software-Update für die jeweiligen Fahrzeuge erst frei, wenn neben der Erreichung des NOx-Zielwertes auch bestätigt wurde, dass durch diese Massnahme keine Veränderung der Verbrauchswerte, der Leistungsdaten sowie der CO2- und Geräuschemissionen bei den betroffenen Fahrzeugen hervorgerufen werden.

 

5. Bestehen nach der Umrüstung Performance- bzw. Verbrauchseinschränkungen oder Änderungen im Fahrverhalten?
Das KBA führte vor der Freigabe diverse Tests durch und hat jeweils bestätigt, dass Leistung, Verbrauch und Geräuschentwicklung unverändert oder besser sind. Dies entspricht dem Ziel von Volkswagen, durch die Umsetzung der technischen Massnahmen in den Fahrzeugen weder die Verbrauchswerte, die Leistungsdaten noch die CO2-Emissionen negativ zu verändern.

Zudem wurde mit verschiedenen Messverfahren sowohl auf dem Prüfstand als auch im Rahmen von Testfahrten auf normalen Strassen über mehrere tausend Kilometer nachgewiesen, dass sich die Verbräuche nicht ändern. Tests haben sogar bestätigt, dass die Verbrauchswerte sogar besser sind als vor dem Update. Dies haben jetzt auch unabhängige Prüfstellen wie ADAC, OeAMTC und TCS bestätigt.


6. Kommt es nach der Umrüstung zu technischen Problemen?
ŠKODA hat immer erklärt, dass mit der Umsetzung des Updates hinsichtlich Treibstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment, Geräuschemissionen sowie Dauerhaltbarkeit des Motors und seiner Komponenten keine Verschlechterungen verbunden sind und alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert Bestand haben. Die Regulierungsbehörden haben ausdrücklich bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Bestätigung gilt auch für die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit des Emissionskontrollsystems.


7. Ich habe gehört, dass seitens ŠKODA „“vertrauensbildende Massnahmen“ gibt. Was bedeuten diese?
Mit der Vertrauensbildenden Massnahme sagt ŠKODA seinen Kunden zu, dass es eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen Massnahme an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen, aufgreifen wird. Diese vertrauensbildende Massnahme gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Durchführung des Updates und bis zu einer Gesamtlaufleistung des jeweiligen Fahrzeuges von max. 250‘000 km bei Inanspruchnahme der vertrauensbildenden Massnahme (je nachdem, welches Kriterium früher greift). 


8. Woran erkennen Gebrauchtwagenkäufer, ob das Fahrzeug nachgebessert wurde? Gibt es eine spezielle Kennzeichnung am Fahrzeug?
Ja, es gibt im Bereich der Reserveradmulde im Kofferraum einen Aktionsaufkleber, der die Nachbesserungsmassnahme ausweist. Ausserdem wird diese in der elektronischen Fahrzeughistorie hinterlegt, auf die jeder ŠKODA Vertragspartner Zugriff hat. Ebenfalls wird die Nachbesserung im Serviceheft des Fahrzeugs händisch eingetragen.


9. Was müssen Kunden tun, wenn sie betroffene Autos auf dem Occasionsmarkt kaufen, welche bislang kein Softwareupdate erhalten haben?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Volkswagen-, Volkswagen Nutzfahrzeuge-, Audi-, ŠKODA oder SEAT-Partner.

10. An wen wende ich mich, wenn mein Auto nach der Durchführung der technischen Massnahme ein Problem hat?
Betroffene Kunden können sicher sein, dass die technischen Massnahmen erfolgreich umgesetzt werden und keine Verschlechterungen hinsichtlich Treibstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und maximalem Drehmoment sowie Geräuschemissionen mit sich bringen werden. Dies war wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung der Massnahmen durch die zuständigen Regulierungsbehörden. Sollten Sie dennoch ein Problem feststellen, wenden Sie sich bitte an den nächsten ŠKODA Servicepartner oder rufen Sie die ŠKODA-Hotline unter der 0800 189 004 an.


11. Ich bin Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugs und lebe in der EU28. Ich habe mich entschieden, nicht an der Softwareimplementierungsmassnahme teilzunehmen. Was passiert, wenn ich dauerhaft in die Schweiz ziehe, in dem die technische Massnahme verpflichtend ist und ich mein Fahrzeug mitnehmen möchte?
Sie müssen Ihr Fahrzeug hier registrieren. Normalerweise werden Sie von den Behörden darüber informiert, dass Sie das Update innerhalb einer bestimmten Zeit erhalten müssen. Bitte kontaktieren Sie den ŠKODA Servicepartner in Ihrer Nähe.