Garantie für Škoda Produkte
Bereits bei der Produktion der Fahrzeuge legen wir grossen Wert auf Qualitätssicherung sowie Langlebigkeit. Durch die angebotenen Garantieleistungen für das Fahrzeug und seine Teile können Sie sich zusätzlich auf uns verlassen.
Folgende Garantieleistungen bietet Škoda in der Schweiz an:
Sollte im Kaufvertrag nichts anderes festgelegt sein, wird vom Verkäufer für Škoda Fahrzeuge eine Gewährleistung in folgendem Umfang geleistet:
✓ 2 Jahre Gewährleistung für Škoda Fahrzeuge
✓ 2 Jahre Gewährleistung für Škoda Original Teile und Škoda Original Zubehör
✓ 3 Jahre Gewährleistung auf Lackierung
✓ 8 Jahre oder 160.000 km Laufleistung Garantie auf die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterie
- Je nachdem, was zuerst eintritt
- Auf alle EV Modelle
- mind. 70 % der Nettokapazität
✓ 12 Jahre Gewährleistung gegen Karosserie - Durchrostung auf:
- Auf alle Modelle nach 2013
ReifenGarantie – 24 Monate kostenlos
Rundum geschützt bei Reifenschäden
Vor diesen Schäden schützt die ReifenGarantie
- Reifenschäden durch eingefahrene Nägel oder spitze Gegenstände
- Klar erkennbare Reifenschäden durch Randsteinverletzungen
Die ReifenGarantie gilt für
- Reifen jeder Dimension von Personenwagen, 4x4/SUV und leichten Nutzfahrzeugen
- Reifen der Reifenmarken: Continental, Pirelli, Michelin, Goodyear, Bridgestone, Semperit
- den Reifen- oder Komplettradkauf bei Ihrem offiziellen Škoda Markenpartner
- 24 Monate ab dem Kaufdatum
Ersatzleistungen bei Reifenschaden
Die Ersatzleistungen der ReifenGarantie für den beschädigten Reifen beinhalten Aufwendungen für:
- Reifenmontage
- Gummiventil
- Gewichte
- Auswuchten
- Radwechsel
Allfällige Abschleppkosten und Pannenhilfe sind Sache des Fahrzeughalters.
Ersatzanspruch bei Reifenschaden
Der Ersatzanspruch errechnet sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des beschädigten Reifens und der Profiltiefe zum Zeitpunkt des Schadens.
Die Berechnung des Reifen-Restwerts
Restprofil in mm: Ersatzanspruch*
≥7 : 100%
6 - 6.9 : 70%
5 - 5.9 : 50%
4 - 4.9 : 30%
≥ 3.9 : 0%
* % vom ursprünglichen Nettobetrag des Reifens inkl. MwSt.
Geltungsbereich
Bitte beachten Sie, dass Schäden durch normale Abnutzung und übermässigen Verschleiss – z.B. durch extreme Fahrweise, Bremsplatten etc. – nicht durch die Reifen-Garantie gedeckt sind. Dies gilt auch für Folgeschäden durch defekte Stossdämpfer und nicht eingehaltene Luftdruckvorschriften des Herstellers. Folgeschäden durch falsch eingestellte oder verstellte Lenkgeometrie (nach Randsteinkontakt) sowie beschädigte Felgen gehören nicht in den Geltungsbereich. Reifenpannen im Ausland werden nicht durch die ReifenGarantie abgedeckt.
Reifen auf derselben Achse, die nicht beschädigt sind, jedoch aufgrund des Profiltiefenverhältnisses zum neuen Reifen ersetzt werden müssten, können bei der Ersatzleistung nicht berücksichtigt werden. Ausnahme: Ist die ursprünglich verkaufte Reifenmarke nicht mehr im Sortiment, werden innerhalb der Garantie zwei qualitativ gleichwertige Reifen ersetzt.
Für Reifenschäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers oder Fahrzeughalters sowie für Schadenfälle aufgrund eines Unfalls besteht kein Leistungsanspruch. Beachten Sie bitte, dass die werkseitige Bereifung von Neufahrzeugen nicht in der ReifenGarantie eingeschlossen ist.
